Zahnersatz
Regelversorgung
Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV)
Kronen, Brücken und Prothesen (ohne GKV)
Keramikverblendschalen / Veneers
90 % 2 (max. bis 8er Zahn)
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet.
Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
2 Für Veneers werden keine Leistungen erbracht.
1 Wichtig: Inlays werden in diesem Tarif nicht als Zahnersatz, sondern als Zahnbehandlung (Tarif ZBB) angesehen.
Hochwertige Kunststofffüllungen
Hochwertige Kunststofffüllungen
Zahnbehandlung
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Parodontalbehandlung (ohne GKV)
Schleimhauttransplantation (inkl. GKV)
Schleimhauttransplantation (ohne GKV)
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Wurzelbehandlung (ohne GKV)
Wurzelspitzenresektion (ohne GKV)
Wurzellängenmessung (ohne GKV)
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
100 % (max. 60 € pro Jahr)
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invesalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Retainer (Zahnstabilisator)
Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Retainer (Zahnstabilisator)
Sonderleistungen
Laserbehandlungen
Vollnarkose bei Behandlungen
Akupunktur zur Schmerzlinderung
Hypnose zur Schmerzlinderung
Behandlungen mit OP-Mikroskop
Digitale Volumentomographie
VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
Bakterienanalysen und DNA-Tests
Knirscher- und Aufbissschienen
Leistungssteigerung durch Bonusheft
Eigener Material- und Laborkostenkatalog
Zweitmeinung eines weiteren Arztes
Leistungssteigerung durch Kooperationszahnärzte
Beitragsfortzahlung bei Arbeitslosigkeit
Leistung im Ausland (inkl. GKV)
Leistung im Ausland (privatärztlich)
1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
Wartezeiten
Wartezeit Zahnersatz
Wartezeit hochwertige Kunststofffüllungen
Wartezeit Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung
Wartezeit Kieferorthopädie
Entfallen bei unfallbedingten Maßnahmen
Allgemeine Tarifinhalte
GOZ-Begrenzung (Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte)
Begrenzung - Preis- und Leistungs-Verzeichnis für Behandlungen
Mindestvertragsdauer
Keine Mindestvertragslaufzeit
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert
Mitversichern von fehlenden Zähnen
Mitversichern von herausnehmbaren Prothesen
Mitversichern von vorhandenen Kronen, Brücken und Füllungen
Leistungen beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
1 In den Tarifen ZAB und ZAE gilt: "Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine für die Zahnersatz-Maßnahme an sich vorgesehene Leistung nicht, z. B. weil die Behandlung durch Zahnärzte bzw. Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung oder im Ausland erfolgt oder bei Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal 35 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen angerechnet. Für die Tarifen ZBB und ZBE gilt: Es besteht ja gerade Versicherungsschutz auch für Behandlungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen, z. B. Prophylaxe, Kunststoff- oder Keramikfüllungen. Hierfür ersetzen wir zusammen mit eventuellen Vorleistung der GKV (kommt auf die Behandlung an) und den eventuellen Erstattungen Dritter 100% der Kosten.
Begrenzungen zum Vertragsbeginn
Leistungsbegrenzung bezieht sich auf Bereich(e)
Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnimplantate
Laufzeit der Leistungsbegrenzung
Berechnungsart der Jahre
Versicherungsjahr (12 Monate ab Versicherungsbeginn)
Anrechnung Leistungsbegrenzungen von den Vorjahren
Gesamterstattung während der Leistungsstaffel
Beberechnung von Erstattungen
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Leistungsbegrenzungen
Leistungsstaffel
Tarifbaustein ZAB (Zahnersatz)
Tarifbaustein ZAE (Zahnersatz)
Tarifbaustein ZBB (Füllungen, Inlays, Prophylaxe)
Ab dem 5. Versicherungsjahr oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung.
Beitragsübersicht
Erhöhter Beitrag aufgrund Altersrückstellung
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Weitere Informationen
Produktinformationen
Antragsformular und Versicherungsbedingungen