Zahnersatz
Regelversorgung
Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV)
Kronen, Brücken und Prothesen (ohne GKV)
Keramikverblendschalen / Veneers
70 % - 100 % 1 (max. bis 8er Zahn)
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
1 Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 70 % erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 % möglich.
Hochwertige Kunststofffüllungen
Hochwertige Kunststofffüllungen
Zahnbehandlung
Parodontalbehandlung (inkl. GKV)
Parodontalbehandlung (ohne GKV)
Schleimhauttransplantation (inkl. GKV)
Schleimhauttransplantation (ohne GKV)
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)
Wurzelbehandlung (ohne GKV)
Wurzelspitzenresektion (ohne GKV)
Wurzellängenmessung (ohne GKV)
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invesalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Retainer (Zahnstabilisator)
Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 2
Kieferorthopädie bis 18 Jahre KIG 3 - 5
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Retainer (Zahnstabilisator)
Sonderleistungen
Laserbehandlungen
Vollnarkose bei Behandlungen
Akupunktur zur Schmerzlinderung
Hypnose zur Schmerzlinderung
Behandlungen mit OP-Mikroskop
Digitale Volumentomographie
VECTOR-Technologie (Ultraschallverfahren)
Photoaktivierte Chemotherapie (PACT)
Bakterienanalysen und DNA-Tests
Knirscher- und Aufbissschienen
Fehlende Zähne
4 (bis zu 4 fehlende Zähne, veränderte Leistungsstaffel)
Herausnehmbare Prothesen
4 (bis zu 4 herausnehmbare Prothesen, veränderte Leistungsstaffel)
Leistungssteigerung durch Bonusheft
Eigener Material- und Laborkostenkatalog
Zweitmeinung eines weiteren Arztes
Leistungssteigerung durch Kooperationszahnärzte
Beitragsfortzahlung bei Arbeitslosigkeit
Leistung im Ausland (inkl. GKV)
Leistung im Ausland (privatärztlich)
1 Im Rahmen der GOZ und in tariflichem Umfang, jedoch nicht als Einzelmaßnahme.
2 Akupunktur und Hypnose zur Schmerzbehandlung oder Vollnarkose werden pro Kalenderjahr bis zu 200 €, wenn diese im Zusammenhang mit einer ambulanten Zahnbehandlung steht, übernommen.
3 Leistungen werden ohne Festzuschuss der Kasse mit 7 % erstattet, kommt ein Kassenzuschuss hinzu, ist die Erstattung bis zu 100 % möglich.
4 Leistungen nach Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ abgerechnet.
Wartezeiten
Wartezeit Zahnersatz
Wartezeit hochwertige Kunststofffüllungen
Wartezeit Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung
Wartezeit Kieferorthopädie
Entfallen bei unfallbedingten Maßnahmen
Allgemeine Tarifinhalte
GOZ-Begrenzung (Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte)
Begrenzung - Preis- und Leistungs-Verzeichnis für Behandlungen
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Ja, offene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert
Mitversichern von fehlenden Zähnen
Mitversichern von herausnehmbaren Prothesen
Mitversichern von vorhandenen Kronen, Brücken und Füllungen
Leistungen beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
Begrenzungen zum Vertragsbeginn
Leistungsbegrenzung bezieht sich auf Bereich(e)
Laufzeit der Leistungsbegrenzung
Berechnungsart der Jahre
Versicherungsjahr (12 Monate ab Versicherungsbeginn)
Anrechnung Leistungsbegrenzungen von den Vorjahren
Gesamterstattung während der Leistungsstaffel
Beberechnung von Erstattungen
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Leistungsbegrenzungen
Leistungsstaffel
Kombinationen für Leistungsstaffel 1
Fehlende Zähne |
Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
0 |
0 - 8 |
1 |
0 - 8 |
2 |
0 - 8 |
Kombinationen für Leistungsstaffel 2
Fehlende Zähne |
Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
0 |
9 - 16 |
1 |
9 - 14 |
2 |
9 - 13 |
3 |
0 - 9 |
4 |
0 - 6 |
5 |
0 - 4 |
Kombinationen für Leistungsstaffel 3
Fehlende Zähne |
Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne, Implantate |
0 |
17 - 21 |
1 |
15 - 21 |
2 |
14 - 21 |
3 |
10 - 19 |
4 |
7 - 18 |
5 |
5 - 14 |
6 |
0 - 11 |
7 |
0 - 8 |
8 |
0 - 6 |
Nach dem 48., 72. bzw. 96. Versicherungsmonat oder bei Maßnahmen, die nachweislich nach Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind, entfällt die Leistungsbegrenzung. Hinweis bei einreichen von Rechnungen: Bei einem Rechnungsbetrag von 1.000 €, erstattet die Württembergischen Versicherung maximal 70 %. So erhält der Versicherte für 12, 18 oder 24 Monate (je nach Leistungsstaffel) einen festen Erstattungsbetrag. Die Rechnung muss als private Rechnung (ohne Kassenanteil) eingereicht werden, da sonst der erhöhte Rechnungsbetrag bemessen wird. Im Baustein Zahn & Brille“ (BZGU20) sind: 200 € in 12 Monaten, 400 € in 24 Monaten, 600 € in 36 Monaten, 800 € in 48 Monaten.
Beitragsübersicht
Erhöhter Beitrag aufgrund Altersrückstellung
Ja, mit Altersrückstellung
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Kostenerstattung von angeforderten Unterlagen
Weitere Informationen
Produktinformationen
Antragsformular und Versicherungsbedingungen