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Alle wichtigen Themen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie oder auch Zahnersatz und normale Zahnarztanwendungen sind in dem Tarif Z50/90 der ARAG Zahnzusatzversicherung enthalten.
Die Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs wird in KIG angegeben. Bei der Z50/90 ARAG Zahnzusatzversicherung gilt in der KIG 2 die Abdeckung sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, und das ist selten der Fall. Die KIG –Klassen 3-5 sind bei Kindern bei diesem Tarif jedoch ausgeschlossen.
Beim Thema Zahnersatz greifen jedoch 90 % sofern eine GKV Anteil vorliegt. Dies gilt jedoch erst nach einer Versicherungszeitspanne von 48 Monaten. In dieser Zeit ist die Versicherungsabsicherung nicht in vollem Umfang gewährleistet. Danach jedoch ohne Einschränkung.
Alle Antworten zum Thema Zahnzusatzversicherung auf einen Blick
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