Ein strahlendes Lächeln ist Gold wert und in unserer Gesellschaft gehören gesunde Zähne zu einem gepflegten Erscheinungsbild auf jeden Fall dazu. Doch die Zahnarztkosten für Vorsorge und Zahnersatzleistungen können den Geldbeutel außergewöhnlich stark belasten und machen eine schnelle Behandlung manchmal sogar unmöglich. So kann ein Zahn-Implantat schnell ein ganzes Monatsgehalt verschlingen.
Dagegen kann jedoch Abhilfe geschaffen werden – mit einer Zahnzusatzversicherung. Ob diese jedoch sinnvoll ist und für wen diese Versicherungsart in Frage kommt, möchten wir hier erläutern.
Welche Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt?
Zunächst muss erörtert werden, welche Grundleistungen von der gewöhnlichen GKV übernommen werden: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt von den anfallenden Rechnungen maximal 60 %. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zum einen das Bonusheft über 5 Jahre lückenlos geführt wurde, und zum anderen nur für die Regelversorgung.
Fall 1:
Wenn sich ein Patient beim Zahnarzt statt der umstrittenen und veralteten Amalgam Füllungen moderne und hochwertige Kunststoff Füllungen, die auch optisch sehr viel besser aussehen, einsetzen, oder aber Inlays statt Amalgam Füllungen, dann muss der Patient mit bis zu 600 Euro Eigenanteil rechnen. Die Krankenkassen übernehmen von den Kosten lediglich 40 bis 60 Euro. Den Differenzbetrag muss der ausschließlich gesetzlich Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen! Also 540 bis 560 Euro!
Fall 2:
Noch teurer wird es, wenn der Patient sich für eine hochwertige Zahnersatzversorgung entscheidet. Zu nennen ist hier die Implantatversorgung. Hier kommen Gesamtkosten von ca. 2.700 Euro zusammen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte aber nur ca. 294 Euro übernehmen. Auf den verbleibenden Kosten in Höhe von 2.406 Euro bleibt der Versicherte sitzen, wenn er sich nicht privat dagegen abgesichert hat.
Wann rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wenn Sie überlegen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, aber noch unsicher sind, ob es wirklich sinnvoll ist und sich lohnt, sollten Sie folgende Punkte in Ihre Entscheidung miteinbeziehen:
- Werde ich in den nächsten Jahren eine zahnärztliche Behandlung mit notwendigen in Punkte Füllungen
und/oder Zahnersatz benötigen?
- Wird mir dann die Regelversorgung (Amalgam, Metallgusskrone, oder ähnliches) nicht ausreichen und
möchte ich dann auf moderne und hochwertige Lösungen nicht verzichten?
(unsichtbare Kunststofffüllungen, Inlays, Implantate)?
- Ist mir eine regelmäßige Möglichkeit der professionellen Zahnreinigung, die in den meisten Versicherungen
enthalten ist, wichtig?
Bei der Beantwortung dieser Fragen mit „JA“, wird sich eine Zahnzusatzversicherung schnell rechnen und sinnvoll sein. Eine private Zahnzusatzversicherung ist schon für einen günstigen monatlichen Aufwand zu haben und schützt Sie dann aber vor umfangreichen Zahnarztkosten.
Die Vorteile einer professionellen Zahnreinigung?
Bei vielen angebotenen Tarifen ist die professionelle Zahnreinigung ein oder mehrmals Jährlich eingeschlossen. Entweder wird diese in vollem Umfang oder anteilig getragen. Die sonst anfallenden Kosten dafür können Sie also mit einer Zahnzusatzversicherung gedanklich verrechnen und senken so die Mehrkosten pro Jahr, sofern Sie die sinnvolle professionelle Zahnreinigung so oder so durchführen lassen.
Diese Reinigung durch den Fachmann hilft Ihnen bei der Zahnprophylaxe und kann zudem in Ihr Bonusheft eingetragen werden. Ein gepflegtes Bonusheft hilf häufig dabei die Zuzahlungen zu erhöhen und somit den Geldbeutel zu schonen.
Habe ich auch einen Nachteil durch eine private Zahnzusatzversicherung?
Wenn Sie sich für eine private Zahnzusatzversicherung entscheiden wird sich diese, im Falle einer teuren Zahnarztbehandlung, schnell rentieren und kann daher sinnvoll sein. Jeder Vertrag sollte aber vorab geprüft werden. Zum Teil werden auch bei den privaten Zahnzusatzversicherungen anteilige Zuzahlungen fällig, auch wenn sich diese meistens nur im 10-15 prozentigen Bereich befinden.