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Im ZG50 der SDK Versicherungsgesellschaft ist nur das Modul Zahnersatz berücksichtigt. Somit werden hier maximal 50 % der Kosten erstattet, wenn die Kasse nicht auch aushilft. Sollte Sie das machen, liegt man bei 90 % Beteiligung bei Kosten für einen anfallenden Zahnersatz. Weitere Übernahmen und Themen werden bei diesem Modul der SDK komplett außen vor gelassen, was das ganze stark einschränkt.
Alle Antworten zum Thema Zahnzusatzversicherung auf einen Blick
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